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Urteil
in Kanada

Marihuana-Verbot
gekippt

Regierung hat ein Jahr Zeit, das Drogengesetz
zu ändern

Das im kanadischen Drogengesetz verankerte
generelle Verbot des Anbaus und Besitzes von Marihuana ist verfassungswidrig.
Ein Richter am Appellationsgericht der kanadischen Provinz Ontario hob
die einschlägigen Bestimmungen des Drogengesetzes auf, da sie keine
Ausnahmeregelungen für Marihuana-Konsum aus medizinischen Gründen
enthalten.

In seiner Entscheidung, die das Tor zur
teilweisen Entkriminalisierung des Marihuana-Besitzes öffnet, gab
der Richter dem Bundesgesetzgeber ein Jahr Zeit, das Betäubungsmittelgesetz
zu ändern. Bis dahin bleibt das Verbot in Kraft, um, wie der Richter
ausführte, keinen rechtsfreien Raum zu schaffen. Mit seinem Spruch
vom Montag (Ortszeit) bestätigte er die Entscheidung der Vorinstanz,
gegen die die Provinz Ontario Rechtsmittel eingelegt hat. Die kanadische
Bundesregierung hat nun 30 Tage Zeit um zu entscheiden, ob sie gegen das
Urteil Rechtsmittel beim Supreme Court einlegen will.

Das Betäubungsmittelgesetz gibt dem
Gesundheitsminister zwar die Möglichkeit, Patienten im Einzelfall
auf Antrag von Strafe freizustellen, wenn sie Marihuana konsumieren wollen,
um Symptome ihrer Krankheit – vor allem Brechreiz uns Schwindelgefühl
– zu bekämpfen. Dies ist aber eine Ermessensentscheidung, die im Gesetz
nicht näher geregelt ist. Der Richter befand, das Gesetz müsse
genauer bestimmen, unter welchen Bedingungen Straffreiheit gewährt
werden kann. Geklagt hatte der 44-jährige Terry Parker, der unter
Epilepsie leidet. Er hatte nach eigenen Angaben jahrelang täglich
mehrere epileptische Anfälle erlitten. Nach Beginn des Marihuana-Konsums
hätten diese Anfälle aber aufgehört. Der Richter sagte,
es sei lange bekannt, dass Marihuana neben seinen negativen Wirkungen auch
medizinischen Wert habe, unter anderem gegen epileptische Anfälle.
Marihuana zu rauchen sei ein Weg, um die positiven Wirkungen des in Marihuana
enthaltenen Stoffes Cannabidiol zu nutzen. Er komme zu dem Schluss, dass
ein Gesetz, das Parker Freiheitsrechte verletze. Die vom Richter festgelegte
Jahresfrist für die Gesetzesänderung hat für Parker keine
Konsequenzen. Er habe sofort das Recht, Marihuana aus medizinischen Gründen
zu rauchen.

Gesundheitsminister Allan Rock hatte im
Mai 1999 erstmals zwei Aids-Patienten, die Marihuana gegen ihren ständigen
Brechreiz einnehmen wollen, von der Strafverfolgung freigestellt. Seitdem
wurde die Ausnahmegenehmigung in weiteren 35 Fällen gewährt.

Kölner Stadt Anzeiger 02/08/00


Copyright: Dr. Igüz
2000
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