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Kiffer-Kultur in Deutschland

Die Positionen zur Legalisierung von weichen Drogen sind in Bund und Ländern gespalten. Umstritten ist beispielsweise auch die Strafverfolgung bei Eigenbesitz von Cannabis. Während die Grünen eine Legalisierung des uneingeschränkten Cannabis-Konsums fordern, lehnt die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag eine generelle Straffreiheit bei weichen Drogen ab. Aber nicht nur mit der Union gibt es Unstimmigkeiten, die Forderung der Grünen war auch schon bei den Koalitionsverhandlungen mit der SPD gescheitert.
 
Auf grüne Initiativen wie „durch Deutschland muss ein Joint gehen“, reagiert Hubert Hüppe, Mitglied des Gesundheitsausschusses der Union im Bundestag allergisch. „Diese Kampagne war verheerend, davon halte ich überhaupt nichts. Denn regelmäßiger Cannabis-Konsum kann zu Psychosen, seelischer Abhängigkeit und veränderten Verhaltensweisen führen“, sagt er in einem Gespräch mit n-tv.de.
 
„Cannabis ist eine psychoaktive Substanz mit gesundheitlichen Risiken und auch einem psychischen Abhängigkeitspotential“, warnt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk und erklärt auf n-tv.de: „Drei bis vier Cannabis-Zigaretten pro Tag haben die gleichen negativen Effekte auf Lungen und Bronchien wie 20 Zigaretten - nur das krebserregende Teer ist vielfach stärker in Cannabis enthalten.“ Damit liegt die Drogenexpertin auf einer Linie mit Unions-Spitzenpolitikern wie Wolfgang Bosbach (CDU) und Horst Seehofer (CSU), die für eine Vereinheitlichung der Cannabis-Grenzen in den Ländern auf möglichst niedrigem Niveau eintreten. „Eine Vereinheitlichung auf fünf bis sechs Gramm wäre wünschenswert. Höhere Grenzen fördern den Ameisenhandel von Kleindealern, vor allem an Schulen“, erklärt Hubert Hüppe, ehemaliger Drogenbeauftragter der Union im Bundestag in einem n-tv.de-Gespräch. 
 
In Deutschland ist seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1994 der Besitz kleiner Mengen Cannabis zum Eigenkonsum faktisch straffrei. Caspers-Merk: „Staatsanwaltliche Ermittlungen werden in der Regel eingestellt, wenn jemand als Gelegenheitskonsument mit einer Menge zwischen sechs und zehn Gramm zum ersten Mal bei der Polizei auffällig wird.“
 
Innerhalb der Bundesländer bestehen jedoch erhebliche Unterschiede: In Schleswig-Holstein wird der Besitz bis 30 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum strafrechtlich nicht verfolgt, in Bayern hingegen nur bis fünf Gramm, obgleich das Bundesverfassungsgericht bereits 1994 einheitliche Grenzwerte in allen Bundesländern forderte.
 
Eine bloße Harmonisierung reicht Politikern der Grünen aber nicht aus. Sie werben für eine Legalisierung weicher Drogen und für eine „Entdämonisierung von Cannabis“ (Claudia Roth). Das Argument lautet: „eine Entkriminalisierung von Haschisch sei rechtsstaatlich geboten, da Alkohol die gefährlichere Droge sei (Volker Beck). 
 
Die Justizminister aus Bund und Ländern befassten sich in dieser Woche bei ihrer Herbstkonferenz mit dem Konflikt und fanden keine Einigung. Ein Vorstoß von Berlins Justizsenatorin Karin Schubert (SPD), den Eigenbesitz von bis zu 15 Gramm Cannabis nicht mehr strafrechtlich verfolgen zu lassen, wurde abgeschmettert. n-tv Online, Freitag, 15. November 2002


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