RootZ.Öko – Artikel aus der Umwelt

 
Süddeutsche

online 20.09.07

Energiepass & Co.

– Ignoranten droht Bußgeld

Von Andrea Nasemann

Die vom 1. Oktober an geltende

Energieeinsparverordnung bringt neue Pflichten für Hauseigentümer

mit sich.

Vermieter und Verkäufer

von Immobilien müssen künftig die Energieeffizienz ihres Gebäudes

belegen. Denn am 1. Oktober tritt die novellierte Energieeinsparverordnung

(EnEV) in Kraft.

Sie schreibt vor, dass dann,

wenn Wohnungen oder Gebäude verkauft oder vermietet werden, dem Käufer

oder Mieter ein Energieausweis vorgelegt werden muss. Mit der Neuregelung

wird der Energieausweis für Wohngebäude, die bis zum 31. Dezember

1965 fertiggestellt wurden, ab 1. Juli 2008, für neuere Wohngebäude

erst ab dem 1. Januar 2009, für Nichtwohngebäude wie Geschäftshäuser

ab dem 1. Juli 2009 eingeführt.

“Damit wird der bisherige

Zustand, dass Käufer und Mieter von Wohnungen und Häusern nur

wenig über deren energetischen Zustand wissen, beseitigt‘‘, sagt Wolf-Bodo

Friers von Haus & Grund Deutschland.

Wichtige Vergleichbarkeit

Ziel des neuen Energieausweises

ist es, Verbraucher objektiv zu informieren, Einsparpotentiale aufzuzeigen

und es zu ermöglichen, den Energiebedarf von Häusern unkompliziert

zu vergleichen. Knapp 40 Prozent der gesamten deutschen Energie wird noch

in Gebäuden verbraucht.

Die größten Energieschleudern

sind dabei ältere Wohngebäude, die vor der Ölkrise in den

70er Jahren gebaut wurden. ,,Mit der Einführung des Energieausweises

wird der Immobilienmarkt transparenter‘‘, sagt Friers. Und: ,,Miet- und

Kaufinteressenten werden verstärkt energetisch sanierte Objekte nachfragen.

Das Kriterium Verbrauch wird entscheidend zum Erfolg einer Immobilie beitragen‘‘.

 

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